Externer Datenschutzbeauftragter
In der Metropolregion Nürnberg und darüber hinaus
Zentrale Aufgabe Datenschutz
Aktiver Datenschutz ist eine zentrale Aufgabe unternehmerischen Handelns. Je nach Unternehmenszweck und Arbeitsweise können die Aufwände hierfür immens sein.
Ab einer bestimmten Größe oder aufgrund spezifischer Unternehmensmerkmale werden Unternehmen dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu stellen.
Der Datenschutzbeauftragte kann aus den Reihen der Mitarbeiter bestellt, aber auch als Dienstleistung von außerhalb des Unternehmens eingekauft werden. Gerne unterstützen wir Sie als Externer Datenschutzbeauftragter über unsere Leistungen im Rahmen der Datenschutzberatung und des Webseiten-Checks hinaus.
Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
– Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 8 (1)
Interner vs. externer Datenschutzbeauftragter
Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung
der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.
– Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 8 (2)